Ab der Phase 2 rechnet sie ihm einen Beschäftigungsgrad von 100 % an. Das Einkommen der Berufungsbeklagten wird in den Phasen 1 bis 3 gestützt auf einen Beschäftigungsgrad von 70 % und in der Phase 4 (ab der Volljährigkeit von H.________) gestützt auf einen solchen von 90 % festgelegt (pag. 1109, E. 63 f. der Entscheidbegründung).