31 ohne Weiteres vereinbar gewesen. Es hätten nur die Wochenenden abgetauscht werden müssen (pag. 1239). 29.3 Vorbringen der Berufungsbeklagten 29.3.1 Die Berufungsbeklagte bringt vor, dass die Vorinstanz das Kontaktrecht des Vaters vom Mittwoch habe aufheben dürfen. Aus der Sicht des Kindeswohls sei es wichtig, dass I.________ die Möglichkeit gegeben werde, sich auf die Schule zu konzentrieren. Die Ausübung des Besuchsrechts funktioniere schlecht.