in einen zusätzlichen Konflikt schulischer Art bringe. Anders als in der ersten Anhörung habe er nämlich in der zweiten Anhörung selber davon gesprochen, er müsse sich unter der Woche bestmöglich auf die Schule konzentrieren können, um die sechste Klasse erfolgreich bestehen zu können. Um die Kinder zu schützen bzw. ihnen die Möglichkeit offenzulassen, auch weiterhin Freifächer nach ihren Bedürfnissen und Wünschen zu besuchen, seien ebensolche noch zur Schulzeit zu rechnen (pag. 1103, E. 52 der Entscheidbegründung).