30 I.________ noch vergrössert. Er steht sowieso schon unter grossem Druck, es beiden Eltern recht zu machen. Wie bereits erläutert, werden im Rahmen der Beweiswürdigung die Aussagen in den beiden Schreiben von I.________ nicht berücksichtigt und es wird alleine auf das Protokoll von Dr. phil. P.________ vom 30. Oktober 2018 abgestellt. 28.5.6 Zusammenfassend ergibt sich, dass die Vorinstanz ihr Ermessen nicht verletzt hat, indem sie die beiden Kinder unter die alleinige Obhut der Berufungsbeklagten gestellt hat.