___ beim Verfassen des Schreibens vom 6. Dezember 2018 vom Berufungskläger beeinflusst wurde, weshalb die entsprechenden Aussagen nicht berücksichtigt werden. Das Obergericht missbilligt es, dass beide Parteien dafür gesorgt haben, dass I.________ jeweils eine Stellungnahme zum Protokoll der Anhörung eingereicht hat. Damit haben sie den Loyalitätskonflikt von