__ ein, welches auf den 6. Dezember 2018 datiert ist (BB 29). I.________ erklärt im entsprechenden Schreiben, dass er «mehr und vor allem gerechte Zeit» mit seinem Vater verbringe wolle, d.h. die halbe Zeit bei seinem Vater und die andere Zeit bei seiner Mutter. Er wolle eine Woche beim Vater und die nächste Woche bei seiner Mutter verbringen. Für das Obergericht ist klar, dass I.________ beim Verfassen des Schreibens vom 6. Dezember 2018 vom Berufungskläger beeinflusst wurde, weshalb die entsprechenden Aussagen nicht berücksichtigt werden.