Gemäss dem Bericht der Beiständin vom 2. November 2018 bestehen nicht nur bezüglich der medizinischen Versorgung der Kinder Meinungsverschiedenheiten, sondern die Zusammenarbeit der Eltern gestaltet sich ganz allgemein äusserst schwierig und instabil. In den meisten Bereichen bestehe keine Einigkeit (pag. 1421). Dieser Dauerkonflikt spricht ebenfalls gegen die Errichtung einer alternierenden Obhut. Es gibt keine Beweise dafür, dass die Berufungsbeklagte diesen Konflikt geschürt hat.