Wie das Gutachten festhält, ist es jedoch eine enorm anspruchsvolle Aufgabe, auf Kinder mit einer körperlichen Behinderung und einer durchschnittlichen oder überdurchschnittlichen Intelligenz erzieherisch so einzuwirken, dass sie mittel- und langfristig ihr ganzes Potential ausschöpfen können (E. 27.1.2 oben). Gemäss der Ansicht des Obergerichts und des Gutachtens ist die Berufungsbeklagte besser in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen und die Selbständigkeit der Kinder zu fördern.