___ beginne. Seiner Ansicht nach müsste die Phase 4 aber schon mit der Absolvierung des 16. Altersjahres von H.________ anfangen. Es bestehe kein Anlass zur Annahme, dass die Berufungsbeklagte weniger als 100 % arbeiten könne, sobald H.________ das 16. Altersjahr absolviert habe (pag. 1251). Gemäss dem Gutachten von Prof. em. Dr. med. J.________ vom 21. Juli 2015 steht bei H.________ jedoch nicht fest, ob er als Erwachsener dereinst selbständig leben kann oder ob er in einer geschützten Werkstätte mit deutlich weniger Autonomie arbeiten und leben wird (E. 27.1.2 oben).