Sie unterschrieben Anfang Juni 2018 den entsprechenden Schulvertrag (Beistandsbericht vom 2. November 2018, pag. 1419). Gemäss den glaubhaften Ausführungen der Berufungsbeklagten anlässlich der oberinstanzlichen Parteibefragung verhielt sich der Berufungskläger bei der Suche nach einer neuen Schule anfangs überhaupt nicht kooperativ und es habe viel Überzeugungsarbeit gebraucht, bis er den Schulvertrag für die Q.________(Schule) unterschrieben habe (pag. 1527, Z. 35– 39). Dies wird so auch im Beistandsbericht vom 2. November 2018 geschildert (pag.