Deshalb ist für die gemeinsame elterliche Sorge erforderlich, dass die Eltern in Bezug auf grundsätzliche Kinderbelange ein Mindestmass an Übereinstimmung aufweisen und wenigstens im Ansatz einvernehmlich handeln können. Wenn dies nicht der Fall ist, führt ein gemeinsames Sorgerecht fast zwangsläufig zu einer Belastung des Kindes, welche anwächst, sobald dieses das fehlende Einvernehmen der Eltern selbst wahrnehmen kann. Ausserdem droht die Gefahr der Verschleppung wichtiger Entscheide, beispielsweise im Zusammenhang mit notwendiger medizinischer Behandlung.