Richtig sei vielmehr, dass die Parteien in einer ersten Phase problemlos zusammen für die Kinder hätten sorgen können. Erst nachdem die Berufungsbeklagte eine neue Beziehung aufgenommen habe, sei er ihr «lästig» geworden und sie habe begonnen, eigenmächtige Entscheide zu treffen und dadurch Konflikte zu schüren. Nachdem sie realisiert habe, dass dieses Verhalten «funktioniere», habe sie angefangen, die Konflikte als Argument dafür zu verwenden, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht möglich sei.