20 klagte angreife. Der Berufungskläger sorge sich lediglich darum, dass er zu wenig Zeit mit den Kindern verbringen könne und kümmere sich nicht darum, was das Beste für sie sei. Es sei wichtig, dass die Kinder rechtzeitig die richtige Behandlung erhielten (pag. 1543 ff.). 25.4 Auf die übrigen oberinstanzlichen Parteistandpunkte der Berufungsbeklagten wird – soweit erforderlich – in den materiellen Erwägungen eingegangen. IV. Materielles