Der Berufungskläger verhindere jedoch momentan diesen Wechsel. Dadurch, dass der Berufungskläger immer wieder die medizinischen Entscheide verzögere und unterlaufe, renne die Zeit für eine sachgerechte Behandlung der Kinder davon. Weiter macht Fürsprecherin D.________ geltend, der Berufungskläger habe mit der Drohung, dass er in die USA auswandere, wenn seine Betreuungsanteile nicht mindestens 40 % ausmachen würden, gezeigt, wie egoistisch er sei. Demgegenüber ordne die Berufungsbeklagte ihre Ziele den Kindern unter. Sie lebe wegen den Kindern nicht mehr mit ihrem Partner zusammen.