wicklung negativen Einfluss gehabt habe. Es sei dringend notwendig, dass in das Leben der beiden Kinder Ruhe einkehre, damit diese ohne zusätzlichen Loyalitätskonflikt eine gute Beziehung zu beiden Eltern leben könnten. Die Berufungsbeklagte erklärt, sie werde dazu – wie bis anhin – verantwortungsbewusst ihren Teil beitragen. Nichts anderes erwarte sie vom Berufungskläger. Die vorliegende Berufung zeige jedoch leider nicht in diese für die Kinder wichtige Richtung (pag.