Soweit die Berufungsbeklagte die alternierende Obhut ablehne, weil dadurch die Gefahr bestehe, dass der Berufungskläger die Medikamente den Kindern nicht abgebe, sei darauf hinzuweisen, dass dieses Risiko auch während der Wochenenden bestehe. Was die Kommunikation zwischen den Parteien anbelange, sei zu erwähnen, dass es ihnen gelungen sei, zusammen eine neue Schule für die Kinder zu finden. Die Berufungsbeklagte habe heute zudem ausgesagt, dass die Kommunikation manchmal auch gut sei. Betreffend den Vorfall im April 2018 würden die Akten der Staatsanwaltschaft belegen, was passiert sei.