Zu den Vorwürfen gegen den Berufungskläger macht Rechtsanwalt B.________ geltend, es treffe zu, dass die Kommunikation zwischen den Parteien nicht gut sei. Was die medizinische Versorgung anbelange, sei der Berufungskläger jedoch kein Fundamentalist. Er lehne die Einnahme von Medikamenten nicht konsequent ab, sondern habe diesbezüglich lediglich Vorbehalte. So unterstütze er es beispielsweise nicht, wenn Medikamente ohne Rezept abgegeben und damit Swissmedic umgangen werde. Dass es wichtig sei, die Medikamentenabgabe kritisch zu hinterfragen, zeige auch der Bericht der Beiständin vom 2. November 2018.