17 liche Massnahmeverfahren eingeleitet (CIV 15 5494 / CIV 16 7312 / CIV 17 2824). Diese konnten alle durch Vergleich geregelt werden. 23.3.1 Im Verfahren CIV 15 5494 vereinbarten die Parteien am 17. Februar 2016, dass über die gemeinsamen Söhne I.________ und H.________ eine Besuchs- und Erziehungsbeistandschaft errichtet werden solle. Die Vereinbarung wurde am gleichen Tag gerichtlich genehmigt (CIV 15 5494, pag. 89 ff.). Mit Kammerentscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (abgekürzt: KESB)