561 ff.), nachdem sie zuvor die Privatschule U.________ besucht hatten (vgl. KB 31; 53–55). Anfang des Schuljahres 2018/2019 erfolgte der Wechsel an die Q.________ (Schule) in Bern. Dieser Schulwechsel war für die Berufungsbeklagte und die Kinder mit einem Umzug nach O.________(Ortschaft) verbunden (BAB 6 und 7). Aus dem Bericht der Q.________(Schule) betreffend I.________ vom 14. November 2018 (pag. 1449) geht hervor, dass I.________ in der Schule eher langsam arbeite und besonders unbetreut Mühe habe, Aufgaben richtig zu verstehen und zu erledigen. Er habe noch Probleme damit, sein Arbeiten selbständig zu strukturieren.