23. Rahmensachverhalt 23.1 Die Parteien sind seit dem 30. Mai 2004 verheiratet (Klagebeilage [KB] 2) und haben zwei gemeinsame Kinder, I.________, geb. 16. Dezember 2005, und H.________, geb. 5. Mai 2008 (KB 3–5). Beide Kinder leiden unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Bei I.________ liegt eine diskret ausgeprägte kongenitale Form der myotonen Dystrophie sowie eine deutlich ausgeprägte Aufmerksamkeitsdefizitstörung (abgekürzt: ADS) vor (Bericht von Dr. med. K.________ vom 15. Februar 2017, pag. 609).