_, F.________ und G.________ Der Antrag des Berufungsklägers auf Befragung der Lehrer der Primarstufe L.________(Ortschaft), E.________, F.________ und G.________, als Zeugen wurde anlässlich der Berufungsverhandlung abgewiesen (pag. 1537). Die Kinder gehen nicht mehr in L.________(Ortschaft) zur Schule. Ausserdem haben E.________, F.________ und G.________ bereits einen schriftlichen Bericht eingereicht (vgl. BB 27). Die Befragung der Zeugen erscheint damit nicht (mehr) notwendig. 22.3 Anhörung von H.________ Der Antrag des Berufungsklägers auf Anhörung von H._____