20. Klageänderung durch die Berufungsbeklagte 20.1 Anlässlich der Berufungsverhandlung änderte die Berufungsbeklagte ihr Antwortbegehren. Neu stellte sie den Antrag, dass der Berufungskläger während der Phase 2 monatliche Barunterhaltsbeiträge, zahlbar im Voraus, in der Höhe von CHF 2‘377.00 für I.________ und in der Höhe von CHF 2‘117.00 für H.________ zu leisten habe (pag. 1513). Dieses Begehren geht sowohl über den vorinstanzlichen Entscheid (vgl. E. 1 oben) als auch über die Klage hinaus (vgl. pag. 1079). 20.2 Art.