12 17. 17.1 Die Berufungsverhandlung fand am 10. Dezember 2018 statt (pag. 1507 ff.). 17.2 Der Berufungskläger bestätigte seine gestellten Rechtsbegehren. 17.3 Die Berufungsbeklagte stellte – unter Kosten- und Entschädigungsfolge – die folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Berufung vom 4. Mai 2018 sei vollumfänglich abzuweisen und der Entscheid der Vorinstanz (CIV 14 4612 / 17 3903) vom 15. Januar 2018 sei zu bestätigen.