_ legte den entsprechenden Brief von I.________ bei (pag. 1457). Sie sandte je eine Kopie davon an die Parteien und an das Obergericht. 15. Mit Verfügung vom 21. November 2018 (pag. 1463 ff.) nahm der Instruktionsrichter die Eingaben der Q.________ (Schule) vom 12. bzw. vom 14. November 2018 und von R.________ vom 16. November 2018 im Rahmen des uneingeschränkten Untersuchungsgrundsatzes mit Freibeweis (Art. 296 Abs. 1 und Art. 168 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272]) zu den Akten.