14. Mit Schreiben vom 16. November 2018 (pag. 1455) wandte sich die Legasthenietherapeutin von I.________, R.________ an Dr. phil. P.________. Am 14. November 2018 habe die Berufungsbeklagte sie gebeten, I.________ in neutraler Umgebung, d.h. in ihrer Therapielektion, selbständig eine Stellungnahme zum Bericht über die Anhörung vom 29. Oktober 2018 schreiben zu lassen. I.________ habe ohne ihre Hilfe gearbeitet. Am Schluss habe er sie jedoch gebeten, ihn auf die Rechtschreibfehler aufmerksam zu machen. R.________ legte den entsprechenden Brief von I._____