Die Gefahr einer «abgedämpften» Aussage werde nämlich durch die Verabreichung von Methylphenidat erhöht. 9.3 Die Berufungsbeklagte teilte dem Obergericht mit Eingabe vom 8. Oktober 2018 (pag. 1405) mit, dass gegen Dr. phil. P.________ keine Einwände bestünden. 9.4 Mit Verfügung vom 10. Oktober 2018 (pag. 1411 ff.) informierte der Instruktionsrichter die Parteien darüber, dass Dr. phil. P.________ mit der Durchführung der Anhörung von I.________ beauftragt werde (Ziff. 1 der Verfügung). Er habe Dr. phil. P.________ mündlich grob über die Ausgangslage orientiert. Dr. phil. P.________ sei im Weiteren über die Existenz der Gutachten von Prof. em.