_ zusammengearbeitet und zusammen mit diesem publiziert habe. Weiter schlug der Berufungskläger vor, dass Dr. phil. P.________ in neutraler Form auf die Gefahr einer Beeinflussung von I.________ durch die Parteien hingewiesen werde, zumal sich beide Parteien einig seien, dass eine solche Gefahr bestehe. Schliesslich verlangte der Berufungskläger, die Parteien seien anzuweisen, I.________ am Tag der Anhörung und am Vortrag kein Methylphenidat einnehmen zu lassen. Die Gefahr einer «abgedämpften» Aussage werde nämlich durch die Verabreichung von Methylphenidat erhöht.