Er beantrage jedoch, dass Dr. phil. P.________ keine Akteneinsicht erhalte. Ihre Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit wäre nicht mehr gewahrt, wenn sie vom Inhalt des Gutachtens von Prof. em. Dr. med. J.________ Kenntnis erhalte. Aus ihrem Internetauftritt gehe nämlich hervor, dass sie in der Vergangenheit eng mit Prof. em. Dr. med. J.________ zusammengearbeitet und zusammen mit diesem publiziert habe.