1391) Bemerkungen zur Stellungnahme des Berufungsklägers vom 17. September 2018 ein. 9. 9.1 Mit Verfügung vom 28. September 2018 (pag. 1397 ff.) hielt der Instruktionsrichter an der Anhörung von I.________ im Berufungsverfahren fest. Er sah jedoch vor, eine fachkundige Person für die Anhörung einzusetzen. Falls keine Ablehnungsgründe vorgebracht würden, werde er Dr. phil. P.________ mit der Durchführung der Anhörung beauftragen. 9.2 Der Berufungskläger erklärte mit Eingabe vom 8. Oktober 2018 (pag. 1401 ff.), dass er keine Ablehnungsgründe gegen Dr. phil. P.________ geltend mache. Er beantrage jedoch, dass Dr. phil. P.___