10 ten. I.________ habe sich letzte Woche geweigert, den Termin mit der Beiständin wahrzunehmen. Er habe erklärt, dass er mit niemand Drittem mehr reden möchte und grosse Angst davor habe, dass sich seine Aussagen negativ auf das Verhältnis zu seinen Eltern auswirken könnten. Diese Ängste gelte es ernst zu nehmen und ihn zu schützen. 8.3 Mit Eingabe vom 17. September 2018 (pag. 1377 ff.) beantragte der Berufungskläger, an der gerichtlich angeordneten Anhörung sei festzuhalten. 8.4 Die Berufungsbeklagte reichte mit Eingabe vom 21. September 2018 (pag. 1391)