Die letzte Befragung sei erst im Juni letzten Jahres durchgeführt worden. Selbst eine Befragung in kinderfreundlicher Umgebung ändere nichts an der Tatsache, dass jede (gerichtliche) Befragung für I.________ aufgrund des bestehenden Loyalitätskonflikts äusserst belastend sei. Es sei im Kindeswohl auf eine erneute Befragung zu verzich-