8. 8.1 Mit Eingabe vom 29. August 2018 (pag. 1363) stellte die Beiständin der beiden Kinder den Antrag, dass die Anhörung von I.________ nicht vor Gericht stattfinde. Im Interesse von I.________ beantrage sie, dass er ausserhalb der Verhandlung von einer geeigneten Drittperson angehört werde. I.________ stehe unter grossem Druck, es beiden Elternteilen «recht zu machen». Er habe grosse Angst vor dieser Aufgabe. In einem kinderfreundlicheren Setting, als dies vor Gericht möglich sei, könnte I.________ sicherlich besser seine Bedürfnisse und Eindrücke äussern. 8.2 Die Berufungsbeklagte nahm mit Eingabe vom 5. September 2018 (pag.