6 der Verfügung). Weiter informierte er die Parteien darüber, dass er bei der Beiständin N.________ auf die Berufungsverhandlung hin einen Bericht über ihre Erfahrungen als Beiständin von I.________ und H.________ seit Oktober 2017 einholen werde (Ziff. 7 der Verfügung). 5.4 Schliesslich ordnete der Instruktionsrichter eine Berufungsverhandlung an. Der Termin für die Verhandlung wurde auf den 10. Dezember 2018 festgesetzt. Die Parteien wurden darauf hingewiesen, dass sie an der Verhandlung mündlich replizieren und duplizieren könnten und dass Parteibefragungen geplant seien (Ziff. 8 der Verfügung).