als Rechtsbeistand und unter der Auflage, dass er jeden Monat Zahlungen von mindestens CHF 500.00 an das Betreibungsamt oder die Steuerverwaltung leiste. Die Erfüllung der Auflage sei bis zum 9. November 2018 nachzuweisen. Im Falle der Nichterfüllung bleibe der ganze oder teilweise Entzug des Rechts auf uR vorbehalten (Ziff. 3 der Verfügung). 5.3 Als Beweismassnahme ordnete der Instruktionsrichter die Anhörung von I.________ durch eine Delegation des Gerichts an. Der Termin für die Anhörung wurde auf den 26. November 2018 festgesetzt (Ziff. 4 der Verfügung). Die Be-