d. Die Betreuungsanteile der Eltern seien wie folgt festzulegen: - Die Eltern betreuen die Kinder während der Schulzeit abwechslungsweise während je einer Woche, wobei der Betreuungswechsel jeweils am Freitagabend um 18.00 Uhr stattfinden soll. 7 - Die Eltern betreuen die Kinder während der Schulferien je hälftig, wobei der Ehemann jeweils die erste Hälfte und die Ehefrau die zweite Hälfte der Feriendauer für die Betreuung zuständig sein soll.