2. Die Folgen der Scheidung zwischen den Parteien seien wie folgt zu regeln (Hauptantrag): a. Die gemeinsamen Kinder: - I.________, geboren am 16. Dezember 2005, und - H.________, geboren am 5. Mai 2008 seien unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern zu stellen. b. Es sei davon Kenntnis zu nehmen, dass der Ehemann bereit ist, seinen Wohnsitz nach L.________ (Ortschaft) zu verlegen, um die alternierende Obhut zu ermöglichen. c. Die Kinder I.________ und H.________ seien unter die alternierende Obhut beider Elternteile zu stellen.