8. Die Unterhaltsbeiträge basieren auf einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 100.9 Punkten (Basis Dezember 2015 = 100 Punkte). Sie werden jeweils auf den 1. Januar (erstmals per 1. Januar 2019) proportional dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst. Die neuen Beträge sind nach folgender Formel zu berechnen: Frankenbeträge gemäss Ziffer 5 vorstehend x neuer Indexstand 100.9 Punkte Die Anpassung an den Index erfolgt jedoch nur, wenn sich das Einkommen des Beklagten entsprechend mit der Teuerung entwickelt hat.