In Bezug auf die medizinische Versorgung und die Schul- und Ausbildung der beiden Kinder erhält C.________ die alleinige Entscheidkompetenz zugewiesen. C.________ wird verpflichtet, A.________ über wesentliche Punkte dieser Bereiche regelmässig zu orientieren. 3. Der persönliche Verkehr des Beklagten mit den Kindern wird wie folgt geregelt: - Besuche: jeweils jedes zweite Wochenende von Freitag nach Schulschluss, wobei allfällige Freifächer noch zur Schulzeit zu rechnen sind, bis Sonntag 18:00 Uhr;