1. Mit Entscheid vom 15. Januar 2018 schloss das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz), das Scheidungsverfahren zwischen den Parteien ab und entschied Folgendes (pag. 1039 ff.): 1. Die zwischen den Parteien am 30. Mai 2004 in Kalifornien USA geschlossene Ehe wird gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden. 2. Die gemeinsamen Kinder - I.________, geb. 16.12.2005 - H.________, geb. 05.05.2008 werden unter der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Eltern belassen, unter der alleinigen Obhut von C.________ sowie mit Wohnsitz der Kinder bei C.________.