7 Gründe ausgeschlossen sind Unkenntnis des gesetzlichen Erfordernisses der Ausschlagung sowie Nachlässigkeit. 19.3 Nachfolgend zu prüfen ist, ob die Vorbringen der Beschwerdeführerin konkrete Umstände begründen, aus denen sich wichtige Gründe im Sinne der vorangehenden Erwägungen ableiten lassen.