7. Die Stellungnahme des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland datiert vom 4. Juni 2018 (Postaufgabe am selben Datum) und ging am 5. Juni 2018 innerhalb der einmalig bis am 22. Juni 2018 erstreckten Frist beim Obergericht ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verwies darin auf die Ausführungen in der angefochtenen Verfügung, an welchen es vollumfänglich festhielt.