6. Die 1. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern nahm mit prozessleitender Verfügung vom 11. Mai 2018 vom Meinungsaustausch Kenntnis und bestätigte den Beschwerdeeingang. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland wurde aufgefordert, innert 20 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Stellungnahme sowie die amtlichen Akten einzureichen.