2. Mit Eingabe vom 18. Januar 2018 (Posteingang beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland am 22. Januar 2018) reichte die Beschwerdeführerin beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein Gesuch um Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist gemäss Art. 576 ZGB ein und beantragte, die Frist sei neu anzusetzen. Mit dem Gesuch reichte sie eine auf Fürsprecherin und Notarin B.________ ausgestellte Vollmacht, die Ausschlagungserklärung ihres Onkels, G.________, sowie ihre eigene Ausschlagungserklärung, datierend vom 18. Januar 2018, zu den Akten (vgl. Vorakten des Regierungsstatthalteramts).