Eine weitere Rechtsstreitigkeit betrifft die Beteiligung des Erblassers am Nachlass seiner vorverstorbenen Ehefrau K.________. Der Anteil des Erblassers am Nachlass seiner Ehefrau von mindestens einem Viertel wurde gemäss Erbschaftsinventar von diesem noch zu seinen Lebzeiten an seinen Sohn G.________ abgetreten. Diesbezüglich ist vor Regionalgericht das Verfahren CIV 15 1344 zwischen H.________ und G.________ hängig (BB 8). Das gesamte Vermögen aus dem Nachlass von K.________, bestehend hauptsächlich aus Liegenschaften, hat gemäss Erbschaftsinventar einen Wert von CHF 208‘830.00, bei einer hypothekarischen Belastung von CHF 106‘600.00.