Indes nahm sie an der Inventaraufnahme vom 16. Dezember 2016 nicht teil. Das Erbschaftsinventar wurde für alle gesetzlichen Erben in Papier ausgestellt und datiert vom 22. September 2017. Gemäss Ausführungen der Beschwerdeführerin wurde es den Erben Ende September 2017 zur Kenntnis gebracht. Unbestritten ist somit, dass die Beschwerdeführerin spätestens Ende September 2017 um den Tod des Erblassers und ihre