1. 1.1 C.________ war der Grossvater väterlicherseits von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin). Der verwitwet gewesene C.________ verstarb am 9. Juni 2016 und hinterliess als gesetzliche Erben seine Nachkommen, nämlich drei Töchter (D.________, E.________, F.________) und zwei Söhne (G.________, H.________) sowie anstelle des vorverstorbenen Sohnes I.________ dessen Tochter, die Beschwerdeführerin. Die Söhne und Töchter des Erblassers sowie deren Nachkommen haben die Erbschaft mit Ausnahme von H.________ alle ausgeschlagen (vgl. entsprechende Ausschlagungserklärungen, bei den Vorakten des Regierungsstatthalteramts).