28. Soweit der Beschwerdeführer bemängelt, die Berücksichtigung der fachlichen Komponente – als eines der in Art. 7 des Abteilungsreglements bestimmten Kriterien – sei in einem solchen Ampelsystem gar nicht möglich, widerspricht er sich gleich selber, wenn er im nächsten Satz festhält, dass alle – die Scheidungsklage betreffenden – Verfahren des Beschwerdeführers dem Beschwerdegegner über einen längeren Zeitraum zugeteilt worden seien. Sollte dies tatsächlich der Fall ge-