6 grifflichkeiten der Konvention unabhängig vom jeweiligen nationalen Verständnis autonom interpretiert würden. Ansonsten habe der Vertragsstaat die Bestimmung der Reichweite des jeweiligen Rechts in der Hand. Die autonome Interpretation erkläre sich auch durch den Charakter der EMRK als law-making treaty. Dies sei vom Gerichtshof bereits im EGMR Urteil vom 25. April 1978, Nr. 5856/72, Ziff. 31 — Tyrer v. The United Kingdom bestätigt. Es bestehe somit ein Anspruch auf eine gesetzliche Regelung der Geschäftszuteilung resp.