Die Zuordnung der einzelnen Verfahren erfolge für familienrechtliche, ordentliche und vereinfachte Verfahren gestützt auf das Ampelsystem durch die Kanzleichefin oder eine von ihr delegierte Kanzleimitarbeiterin und für schriftliche Verfahren nach Geschäftswochen. Das Ampelsystem bestehe aus einer nach Zufallsprinzip bewirtschafteten Excel-Tabelle, nach welcher auf der Basis eines Vergleichs der Soll- und Ist-Zuteilungen eingehende Fälle dem Gerichtspräsidenten mit der grössten Negativdifferenz zur Instruktion zugeteilt würden. Dieses abteilungsinterne Reglement müsse nicht publiziert werden (Art. 2 des Publikationsgesetzes [PuG;