Das Abteilungsreglement sehe namentlich vor, dass die Geschäftslast den Gerichtspräsidenten anhand fachlichen und mengenmässigen Kriterien von der Abteilungskonferenz zugewiesen werde, wobei diese Zuteilung in einem abteilungsinternen Organisationsorganigramm festgehalten werde. Die Zuordnung der einzelnen Verfahren erfolge für familienrechtliche, ordentliche und vereinfachte Verfahren gestützt auf das Ampelsystem durch die Kanzleichefin oder eine von ihr delegierte Kanzleimitarbeiterin und für schriftliche Verfahren nach Geschäftswochen.